Steuertipp

Steuerermäßigung durch Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen

 
Haushaltnahe Dienstleistungen, wie z.B. Gartenpflege oder Reinigungsleistungen werden seit 1. Januar 2009 mit einer Steuerrückzahlung bis zu 4.000,00 € gefördert.

Auf Lohn- Maschinen- und Fahrkosten für handwerkliche Tätigkeiten wie z.B. Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, lockt nun ab dem 1. Januar 2009 ein erhöhter Steuerbonus:
20 % von max. 6.000 € - also max. weitere 1.200 €!

Sie entscheiden hierbei, welchen Steuervorteil Sie in Anspruch nehmen, da für eine Rechnung jeweils nur ein Steuervorteil (haushaltsnahe Tätigkeit) in Abzug gebracht werden kann.

Die Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Leistungserbringung und Zahlung beansprucht werden.


Beispiel 1:
Sie lassen von Ihrem Landschaftsgärtner Ihren Garten pflege. Seine Leistung für Gehölzschnitt, Rasenpflege und Pflege der Pflanzflächen beinhaltet einen sehr hohen Anteil Lohnkosten.
Er rechnet z.B. netto 1.980 € ab; einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19 % ergeben sich 2.356,20 €.
20 % Steuerbonus entsprechen einem Betrag von 471,24 €, der direkt Ihre Einkommensteuer mindert.

Wenn die Arbeitsleistung (Lohnkosten) einschließlich Mehrwertsteuer 20.000 € beträgt können Sie den gesamten Bonus von 4.000 € nutzen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die steuerbegünstigten Dienstleistungen im Haushalt des Steuersparers erbracht werden.

Beispiel 2: Gartenmodernisierung
Der erhöhte Bonus seit 01.01.2009:
Ihr Landschaftsgärtner renoviert Ihren Hauseingang und berechnet netto 4.600 €.
Der Anteil der anrechenbaren Lohnkosten beträgt im Beispiel 2.450 €.
20 % Steuerbonus entsprechen 583,10 €, die Sie steuermindernd gelten machen können.
Maximal können Sie auch hierfür 6.000 € Lohnkosten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer einen Steuerbonus von 20 % geltend machen – zuzüglich zum Steuervorteil Gartenpflege.

Sie haben also die Möglichkeit, bis 5.200 € Steuerbonus zu genießen, sowohl 4000 € für die Gartenpflege als auch 1.200 € für die Erhaltung, Renovierung und Modernisierung des Gartens.