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Haushaltnahe Dienstleistungen, wie z.B. Gartenpflege oder Reinigungsleistungen werden seit 1. Januar 2009 mit einer Steuerrückzahlung bis zu 4.000,00 € gefördert. Auf Lohn- Maschinen- und Fahrkosten für handwerkliche Tätigkeiten wie z.B. Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, lockt nun ab dem 1. Januar 2009 ein erhöhter Steuerbonus: 20 % von max. 6.000 € - also max. weitere 1.200 €! Sie entscheiden hierbei, welchen Steuervorteil Sie in Anspruch nehmen, da für eine Rechnung jeweils nur ein Steuervorteil (haushaltsnahe Tätigkeit) in Abzug gebracht werden kann. Die Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Leistungserbringung
und Zahlung beansprucht werden.
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Beispiel 1: Wenn die Arbeitsleistung (Lohnkosten) einschließlich Mehrwertsteuer 20.000 € beträgt können Sie den gesamten Bonus von 4.000 € nutzen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die steuerbegünstigten Dienstleistungen im Haushalt des Steuersparers erbracht werden.
Beispiel 2: Gartenmodernisierung |